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Übungsfragen Teil 9 für die Waffen Sachkunde Prüfung*

*für einen besseren Lernerfolg verwenden wir einen Fragenkatalog mit einer anderen Sortierung der Testfragen

Fragen zu Not und Seenot Signalmitteln

Prüfen Sie Ihr Wissen für die Waffensachkunde Prüfung: Übungsfragen Teil 9

9.66) Welche Angaben finden sich auf allen pyrotechnischen Signalpatronen im Kaliber 4 (26,5 mm)?

9.14) Welche Farbe ist bei Signalraketen international als Notsignal zu verwenden?

9.85) Wie verhalten Sie sich bei einem Munitionsversager in der Signalpistole?

9.94) Welche Dokumente sind bei Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) in deutschen und europäischen Gewässern, sowie in den Gewässern anderer Länder an Bord mitzuführen?

9.11) Wann werden Notsignale verwendet?

9.89) Wie dürfen Sie Ihre Signalpistole von der Wohnung zur Yacht transportieren, wenn Sie keinen Waffenschein besitzen?

9.52) Was ist bei steigenden Notsignalen zu beachten?

9.103) Welche pyrotechnischen Handsignale für den Seenotfall sind erlaubnispflichtig?

9.80) Welche Vorschrift regelt die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen?

9.21) Wie sind pyrotechnische Seenotsignale während der Fahrt aufzubewahren?

9.20) Wie darf Signalmunition entsorgt werden?

9.83) Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz?

9.65) Wie ist eine Blitz-Knallpatrone (akustisches Signal) im Kaliber 4 (26,5 mm) gekennzeichnet?

9.61) Beschreiben Sie den allgemeinen Aufbau eines Seenot-Rauchsignals!

9.03) Was sind explosionsgefährliche Stoffe?

9.24) Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?

9.100) Wie weist ein Wassersportler die Sachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nach?

9.54) Welche Vorteile haben Signalraketen bzw. Signalpatronen, die mit Fallschirmen ausgerüstet sind, gegenüber Signalsternen?

9.75) Welche pyrotechnischen Notsignale unterliegen dem Waffengesetz?

9.98) Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Signalmittel oder Waffen abhanden kommen?

9.73 Dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände selbst herstellen und bearbeiten?

9.102) Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffen und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?

9.81) Welche nautische Veröffentlichung (Broschüre) beschreibt die seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler, auch für den Seenotfall? Wer gibt sie heraus?

9.97) Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?

9.04) Wann dürfen pyrotechnische Notsignale verwendet werden?

9.49) Nennen Sie sechs pyrotechnische Notsignale!

9.42) Welche pyrotechnischen Seenotsignale können erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und verwendet werden?

9.27) Wie ist eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren, wenn sich die Yacht im Winterlager befindet?

9.17) Was verkürzt die durch den Hersteller vorgegebene Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale oder beeinträchtigt ihre sichere Verwendung?

9.40) Wie kann ein Wassersportler nachweisen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb einer Signalpistole vorliegt?

9.53) Worin liegt die besondere Gefährlichkeit pyrotechnischer Signalsätze?

9.57) Welche Steighöhe und Leuchtdauer haben Fallschirmsignalpatronen?

9.22) Wie ist eine Signalpistole an Bord eines seegehenden Wassersportfahrzeuges im Hafen aufzubewahren?

9.60) Wie lang ist die Brenndauer einer Seenot-Handfackel?

9.10) Welche pyrotechnischen Seenot-Signalmittel werden an Bord verwendet?

9.09) Was ist bei der Verwendung von Seenot-Rauchsignalen zu beachten?

9.92) Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?

9.86) Was ist zu tun, wenn die Patrone in der Signalpistole nach Abzugsbetätigung nicht gezündet hat?

9.99) Für welche Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?

9.48) Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?

9.78) Was regelt das Sprengstoffgesetz?

9.29) Warum sollte pyrotechnische Munition möglichst original verpackt gelagert werden?

9.101) Wodurch verliert ein Yachteigner das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?

9.36) Worüber sollten Sie sich sofort nach dem Erwerb pyrotechnischer
Seenotsignale informieren?

9.88) Dürfen Sie Seenotsignalmittel in öffentlichen Verkehrsmitteln befördern?

9.56) Mit welchen Zeichen ist Notsignalmunition im Kaliber 4 gekennzeichnet?

9.79) Welche Bestimmung regelt den Einsatz von Notsignalen auf See?

9.72) Brennen pyrotechnische Geschosse weiter, wenn Sie ins Wasser fallen?

9.30) Wie ist die Signalmunition während der Liegezeit im Hafen an Bord zu lagern?

9.37) Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?

9.87) Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?

9.55) Woraufhin sind pyrotechnische Seenotsignale ständig zu überwachen, damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist?

9.23) Wie ist pyrotechnische Munition während der Liegezeit im Hafen zu lagern?

9.90) Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?

9.39) Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole, Kaliber 4 (26,5 mm), erwerben zu können?

9.05) Was darf zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden?

9.15) Wann dürfen Notsignale verwendet werden?

9.70) Wie hoch steigen Seenotsignalraketen bei senkrechtem Abschusswinkel?

9.33) Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte?

9.43) Welche erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignale dürfen Wassersportler mit einem im Führerschein eingedruckten Befreiungsvermerk bzw. Sachkundenachweis erwerben?