Startseite » Vorbereitung auf die Waffensachkunde Prüfung: Tb 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Munition Übungsfragen Teil 7 für die Waffen Sachkunde Prüfung* *für einen besseren Lernerfolg verwenden wir einen Fragenkatalog mit einer anderen Sortierung der Testfragen Fragen zu Nichtgewerblichem Herstellen und Bearbeiten von Munition Prüfen Sie Ihr Wissen für die Waffensachkunde Prüfung: Übungsfragen Teil 7 7.06) Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden? Der Lauf wird verkürzt. Die Schusswaffe wird in der Schussfolge verändert. Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können. Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt. Der gesamte Schaft wird getauscht.7.04) Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?SchaftmodifizierungÄnderung am VisierAnbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage7.11) Wer darf eine erlaubnispflichtige Waffe instand setzen?7.10) Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn...der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.ein Balkenkorn eingesetzt wird.die Magazinkapazität erhöt wird.7.07) Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...zum Austausch eines Trainingsabzugeszur Verwendung eines 10 Schuss anstelle eines 5 Schuss- Magazins.zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.7.12) Dürfen wesentliche Teile von Schusswaffen auch von anderen als Waffenherstellern und Büchsenmachern verändert werden?7.08) Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.7.15) Darf zugelassene pyrotechnische Munition im Aufbau verändert werden?7.03) Berechtigt die abgelegte Sachkundeprüfung zum nicht gewerblichen Wiederladen von Hülsen?7.14) Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?Der Holzschaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.7.09) Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...den Gewehrlauf kürzen.eine Schaftkappe montieren.die Griffschalen austauschen.7.05) Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?Änderung des Verschlusses von Rand- auf ZentralfeuerAufsetzen eines WechselsystemsAnbringen von Sportgriffschalen7.02) Das nicht gewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.7.13) Ein Handwerker schweißt durch Anbau verschiedener Teile einen Gewehrlauf mit Patronenlager zu einem Kerzenständer um. Was ist der „Kerzenständer“ waffenrechtlich?Das Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.Dieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.Der „Kerzenständer“ ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.7.01) Ist das nicht gewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.Nein.Time is Up! Time's up